Hinweisgebersystem

„Den Erfolg unseres Unternehmens messen wir nicht nur an wirtschaftlichen Ergebnissen, sondern an Grundsätzen, die auf festen Wertvorstellungen beruhen. Wir handeln verantwortungsvoll und korrekt, wahren Gesetze und internationale Vereinbarungen und leben diese Haltung täglich vor. Die Prinzipien unserer Unternehmensführung sind handlungsleitend für jeden Mitarbeiter des Unternehmens. Diese Haltung prägt Groz-Beckert seit der Unternehmensgründung im Jahr 1852 – überall auf der Welt und an jedem einzelnen Tag.“
(Auszug Verhaltenskodex Groz-Beckert)

Gesetzesverstöße jeglicher Art (seien es Korruption, Betrug, Diebstahl oder illegale Absprachen) werden von Groz-Beckert ebenso wenig geduldet, wie Diskriminierung oder der Verstoß gegen Verordnungen oder interne Regelungen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und um Imageschäden und Sanktionen vorzubeugen sind auch Sie gefragt: Helfen Sie uns dabei, Missständen bei Groz-Beckert oder innerhalb der Lieferkette vorzubeugen oder diese aufzuklären. Helfen Sie dabei, gemeinsam Schaden von Groz-Beckert und seinen Mitarbeitern (soweit nachfolgend aus Vereinfachungsgründen nur die männliche Form der Schreibweise gewählt wird, gilt sie jedoch gleichwohl auch für die weibliche und sonstige Bezeichnungen) abzuwenden. Melden Sie Ihren Verdacht auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen, unseren Verhaltenskodex oder interne Regelungen oder auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten.

Derartige Meldungen können Sie über verschiedene, unten dargestellte Kommunikationskanäle an uns richten. Alle Meldungen werden sorgsam geprüft. Soweit erforderlich, werden korrektive Maßnahmen eingeleitet und es werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um das Compliance Management System von Groz-Beckert weiter zu verbessern.

Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht rechtsmissbräuchlich verwenden. Benachteiligungen von Hinweisgebern werden bei Groz-Beckert nicht toleriert. Für Personen, welche von Hinweisen betroffen sind gilt die Unschuldsvermutung, bis ein behaupteter Verstoß nachgewiesen ist. Ihrem Hinweis wird mit absoluter Vertraulichkeit nachgegangen.

Zum digitalen Hinweisgebersystem „tell us“

Groz-Beckert bietet Ihnen mit dem digitalen Hinweisgebersystem „tell us“ die Möglichkeit, anonym oder unter freiwilliger Angabe von personenbezogenen Daten digital Meldungen zu adressieren.

Groz-Beckert verwendet hierfür „whistleOps by 2B Advice“

Es handelt sich hierbei um eine Plattform, die ein Ticketsystem zur Verwaltung des Falls umfasst, GDPR-konform ist und alle Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie erfüllt.

Die Daten werden auf Servern der in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gespeichert. Personenbezogene Daten, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von 2B Advice betriebenen Datenbank gespeichert. Alle Daten sind verschlüsselt, Passwort-geschützt und an einem gesicherten Ort gespeichert, so dass der inhaltliche Zugang zu den elektronisch gespeicherten Daten auf einen engen Kreis autorisierter Personen bei Groz-Beckert beschränkt ist. 2B Advice kann die elektronisch in der Datenbank gespeicherten Daten nicht inhaltlich einsehen. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgebersystem Ihre Anonymität automatisch durch ein zertifiziertes Verfahren, das durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gesichert ist.

Über das Hinweisgebersystem „tell us“ wird Ihr Ticket grundsätzlich und ausschließlich an die Zentrale Compliance Funktion der Groz-Beckert KG adressiert.

ZUM HINWEISGEBERSYSTEM „tell us“

Für Länder, in denen sowohl die Verpflichtung besteht, ein System in Landessprache vorzuhalten, als auch eine Meldung innerhalb des Landes verpflichtend ist, bietet Groz-Beckert „tell us“ auch in der Form an, dass das System in Landessprache vorhanden ist und das Ticket von der Compliance-Verantwortlichen Person des jeweiligen Landes bearbeitet wird. Ihnen als Hinweisgeber verbleibt in diesem Fall jedoch ZUSÄTZLICH die Möglichkeit, sich über das obenstehende System direkt an die Zentrale Compliance Funktion von Groz-Beckert zu wenden.


Landesspezifische Systeme:


Kontakt

Dr. Christian H. Müller
Leiter Recht und Versicherungen / General Counsel
(Zentrale Compliance Funktion im Rahmen des Compliance Management Systems bei Groz-Beckert)

Groz-Beckert KG
Parkweg 2
72458 Albstadt

moc.trekceb-zorg@su.llet
5053 01 1347 94+